Copyright auf abgelichtete Bilder

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Beitrag zwecks Administrator gelöscht ....

Danke für die neutrale Unterstützung von kuni-r und KJN

Wie gesagt Gott erhalte mir meine Ausreden , ein Forum was den Datenschutz nicht achtet ist keine Basis für mich .....

Gruß Stefan
 
Hallo Stefan,

ich vermute mal, wenn Du die Schautafel 'abfotografierst-reproduzierst', dann mußt Du den Urheber unbedingt fragen. Wenn sie aber gestalterisch in Dein Bild integriert wird und sichtbar nicht zum Zweck der Wegbeschreibung, sondern als Gestaltungsmittel für Dein Gesamtwerk gilt, kann man sich drüber streiten.

Eine präzise Auskunft wirst Du aber nur von einem Rechtsanwalt bekommen können, den Du Dir im Streitfall eh nehmen solltest.

Für alles andere gilt immer: Besser vorher fragen. Meist werden die Urheber nix dagegen haben, wenn die Seite nicht kommerziell ist.

Übrigens haben sich viele Abmahnvereine darauf spezialisiert, auf Homepages Kartenausschnitte von Routenplaneren etc. zu suchen. Da ist nämlich auch Urheberrecht drauf und ein Verstoß wird dann schon mal am Anfang richtig teuer.

Da wird ganz gezielt zum Beispiel nach Dateinamen gesucht, die anfahrt, map, und ähnliches enthalten.
 
Wenn die Wanderkarte nur nebensächlicher Teil eines Fotos, zB. eines Walsstücks ist, alles zufällig mit drauf, dann nicht.
Wenn aber die Schautafel/Karte selbst das Motiv darstellt und z.Zwecke der Orientierung auf einer Website erscheint, dann gilt das Gleiche wie z.B. bei Karten von Map24 o.a. : nicht ohne Genehmigung des Urhebers!
 
Hallo Stefan!

In eurem Forum - http://www.mineralienatlas.de/forum/index.php - finden sich Karten zu hauf! Habt Ihr wirklich für alle die Genehmigung der Vervielfältigung und Veröffentlichung im Web? Wenn nicht, kann da gewaltig etwas auf euch zukommen:
[THREAD]1952[/THREAD]

Gruß,

Ralf

PS. Das Posting: (öffentliche Info, aber auf Wunsch hier gelöscht)
 
Hallo!

Warum E-Mail/Logfile ? ??? Dein Username und Google steht jedem genauso offen wie das genannte Forum. Für jeden öffentlich im Web zugänglich! ???

Gruß,

Ralf
 
Hallo!

Suchdauer: weniger als eine Minute! Etwa nochmal soviel in dem Forum.

Die Info ist doch öffentlich. Wenn ich hier den Link zum Posting lösche, ändert das nichts. Eine E-Mail-Adresse ist nirgends zu sehen, also existieren keine personenbezogenen Daten. Deine eigenen Postings kannst Du übrigens selbst löschen, wir verwenden hier im Prinzip das gleiche Forensystem, nur den Vorgänger.

Gruß,

Ralf
 
Hallo Stefan!
Also bitte doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.....
Da ich den Weg in Euer Forum gefunden habe sei noch ein Hinweis erlaubt:
Rein rechtlich ist es vollkommen unerheblich, ob privat o. kommerzieller Gebrauch.
Ggf. macht sich das jedoch in der berechtigten Höhe der Forderung bemerkbar.
Eine Schülerseite darf z.B. genauso wenig ohne weiteres ein Bild von Miro abbilden wie eine Galerieseite. Ich spreche durchaus eigener leidvoller Erfahrung.
Ich kann mich also dem sicher gutgemeinten Rat von Ralf nur anschließen diesbezüglich schnell und umfassend zu reagieren, und zwar so wie es Manfred beschrieben hat!
Gruß
Heiner
 
AW: Copyright auf abgelichtete Bilder

Mein erster Beitrag und gleich eine Frage:
Es geht hier zwar um Karten, aber wie sieht es denn bei Dingen aus wie, Schaufenster, die ich selbst nicht dekoriert habe?
Ich meine. Kann ich die denn ins Netz stellen mit dem Copyright von mir, obwohl ich das Fenster nicht selbst gestaltete. Nicht kommerziell, sondern nur als Beispiel für gute und schlechte Fenster.
Ich würde mich freuen, wenn mir dazu jemand etwas schreiben kann.

LG Annette
 
AW: Copyright auf abgelichtete Bilder

Hallo!

Hier ein Urteil von 1997, das aber die eigentliche Frage zum Urheberrecht offenläßt:
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/pressem97/BAG/fenster.html

Bei uns herrscht Panoramafreiheit. Dies ist ein Begriff aus dem Urheberrecht und kann auch als 'Straßenbildfreiheit' bezeichnet werden. Das heißt, man hat die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände aller Art, die man bleibend in der Öffentlichkeit vorfindet, zu fotografieren als auch die Fotos zur veröffentlichen.
Panoramafreiheit ausführlich in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Schaufensterdekorationen sind zwar im öffentlichen Raum, aber nicht bleibend. Folglich dürfen in Schaufenstern nur Dinge fotografiert werden, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Geschützt wären z.B. Fotos. Solche geschützten Dinge darf man nur als sogenanntes Beiwerk mit im Bild haben - oder man muß sie ausreichend unkenntlich machen. Sollten sich andere künstlerische Werke oder auch die Teile der Deko ein solches individuelles geistiges Werk sein, ist es ratsam, von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen. Es bleibt dann nur der Weg, sich vorher schriftlich das Einverständnis zu holen.

Gruß,

Ralf
 
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