Fotorecht-Immobilienmakler?

Donald22

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Hallo

Es geht darum,
dass ein Immobilienmakler meine Angemieteten Räume mit meiner Ware fotografierte!

Ich hatte die Räume ordnungsgemäß gekündigt, da ich mit meinem Geschäft etwas weiter die Straße hochziehe.
Natürlich will der Vermieter seine Räume wieder vermieten.
Dafür hatte der Immobilienmakler die Räumlichkeiten fotografiert.
Ich war aber noch nicht ausgezogen und nun sind diese Foto im Internet
mit meiner kompletten Ware.

Eigentlich wäre es mir ja egal.
Aber auf den Fotos sieht das Geschäft super aus und das war es ganz und garnicht.
Auch wäre es von vorteil wenn der Vermieter die Räume nicht wieder vermietet.
Hört sich vielleicht gemein an, aber es regnet nunmal in dieses Geschäft an allen Ecken rein
und der Vermieter hat nichts eingesehen.]:(
Tut hier zwar nichts zur Sache aber wollte nicht das es hier heißt ,lass den armen Kerl doch.

Frage also:
Darf er die Fotos, der Räume MIT MEINER WARE ins Internet stellen?

Herzliche Grüße
Steffi
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Hallo Steffi!

Hatte der Fotograf eine schriftliche Erlaubnis zum Fotografieren, auf die er sich berufen könnte oder gibt es Zeugen für eine mündliche Erlaubnis?

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Hallo

Also der (Fotograf) war wohl der Immobilienmakler selber.

Ich wußte nicht das die Räume fotografiert wurden.
Der Vermieter u.Immobilienmakler hatten uns nicht gefragt!]:(
Sah es aufeinmal im Internet.

Ich weiß ja nicht wieviele Rechte ein Makler oder der Vermieter hat?!???
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Hallo???

Wie gesagt, es gibt keine schriftliche oder mündliche Erlaubnis!

Gruß
Steffi
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Hallo!

Ich wollte das nur klargestellt wissen für eventuelle Antworter. Wenn es zu lange dauert, kannst Du ja unserem Forumsanwalt [usr]RA_Hoesmann[/usr] eine E-Mail mit Hinweis auf dieses Thema schicken. Wird wohl sinnvoll sein, da er Mitte Mai zuletzt hier war. Aber da das auch für andere eine interessante Antwort sein könnte, soll er doch die Frage hier im Forum beantworten. ;)

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Guten Tag,

die Frage ist aus mehreren Gesichtspunkten interessant.
Zunächst die Frage der Fotoerlaubnis. Im Normalfall ist es so, dass das Fotografieren in Räumen ohne Einwilligung des Nutzers nicht erlaubt. Sie hätten somit die Möglichkeit gehabt, den Fotografen/Makler das Fotografieren zu verbieten. Allerdings sind die Fotos gemacht worden und damit haben Sie konkludent (stillschweigend) eingewilligt.
Interessant wäre es geworden, wenn Sie die Erlaubnis verweigert hätten, dann wäre es im Ergebnis darauf angekommen, welches Recht höher einzuschätzen ist, ihres, oder das Eigentümers / Makler.

Eine ganz andere Frage, diese ist aber eher philosphischer Natur, ist die, ob die Fotos wahr sein müssen. Es natürlich erlaubt, die "Schönheit" eines Raums optimal darzustellen. Ein Makler darf be der Präsentation eines Objekts nicht lügen und grobe Mängel auch angeben. Ob dieses auch auf dem Bild herüberkommen muss, ist fraglich. Es gibt hier keine unbedingte Wahrheitspflicht.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben,

Beste Grüße
Tim M. Hoesmann
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

Hallo Tim!

Soweit ich mitbekommen habe, sind die Bilder aber ohne Zustimmung und ohne Wissen entstanden. Wie kann man das weiterverfolgen?

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotorecht-Immobilienmakler?

In normale Wohnungen darf der Vermieter gar nicht ohne die Zustimmung des Mieters rein- in gewerblich genutzte Räume sicherlich auch nicht.
Eine jährliche Begehung nach ausreichend langer Vorankündigung geht glaube ich so gerade noch.
(Meine Eltern hatten mal ein Haus von einem sehr seltsamen Vermieter gemietet- da kam immer jedes kleinste Begehren vom Rechtsanwalt).
Im Extremfall könnte man also eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Oder einfach dem Vermieter zu verstehen geben, dass er sich unrechtmässig in den Räumen befand, und dass er sämtliche Bilder, die auf den aktuellen Lagerbestand schliessen lassen, sofort entfernen soll.
 
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