Fotorechte bei Volksfesten

EosUser

Mitglied
Registriert
19.08.08
Beiträge
1
Hallo,

ich hab mal eine Frage zu Fotos bei Volksfesten.
In den gefundenen bisherigen Beträgen geht hervor, dass der Veranstallter das Recht hat, Exlusivrechte für Fotos zu vergeben bzw. das Hausrecht hat.

Wie schaut es aber aus, wenn ein "Aussteller" (Wirt) auf dem Volksfest es wünscht bzw. nichts dagegen hat, dass in seinem Zelt Fotos auch von anderen, privaten gemacht werden, die dann ins Internet gestellt werden sollen - schließlich hat ja er in seinem Zelt das Hausrecht !

Danke für eure Antworten
 
AW: Fotorechte bei Volksfesten

Hallo!

Unverbindliche Info, keine Rechtsberatung:

Ich denke, es ist das gleiche, ob man auf einer Party oder in einem größeren Zelt Leute fotografiert: Man muß alle um Erlaubnis fragen zwecks Veröffentlichung. Es ist schließlich nur ein Zusammentreffen von Leuten zum Feiern und keine öffentliche Veranstaltung, wie z.B. ein Umzug. Niemals darf man Bilder von Leuten veröffentlichen, wenn man sie in einer herabwürdigenden Situation fotografiert hat. Und hier sollte man eher überkleinlich beurteilen, also schon beim Anschein es unterlassen.

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotorechte bei Volksfesten

Hallo,

wenn ich dann ein Foto von einem bestimmten Ort mit Publikumsverkehr mache, die Personen mich aber nicht interessieren, sondern der Blick auf ein Bauwerk, oder... und ich die Gesichter der Personen durch Weichzeichnen unkenntlich gestalte, kann ich dieses Foto in's Internet stellen?
Wohlgemerkt, es wäre außerhalb des Hausrechts ... Lokal, Veranstaltung oder Ähnliches und die Gesichter der Personen sind nicht zu erkennen!

Grüße vom ...
 
AW: Fotorechte bei Volksfesten

wenn ich dann ein Foto von einem bestimmten Ort mit Publikumsverkehr mache, die Personen mich aber nicht interessieren, sondern der Blick auf ein Bauwerk, oder... und ich die Gesichter der Personen durch Weichzeichnen unkenntlich gestalte, kann ich dieses Foto in's Internet stellen?
Wenn die Personen eh nur Beiwerk sind, gibt es kein Problem, solche Bilder zu veröffentlichen (jedenfalls nach deutschem Recht). Da braucht man auch nix weichzuzeichnen.
 
Zurück
Oben