Fotos von Sehenswürdigkeiten/ Gebäuden

agapanthus

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Hallo,

was mich schon lange interessiert ist, ob es Listen gibt, die darüber informieren, welche Gebäude (auch im Ausland, wie z.B. die Beleuchtung des Eiffelturms) urheberrechtlich geschützt sind, so dass man keine Fotos ohne 'property release' Vertrag veröffentlichen oder verkaufen darf.

Bei Wikipedia war mal oder ist noch zu lesen, dass man dies dann tun kann, wenn man die Gebäude von einem öffentlich zugänglichen Platz - also z.B. von der Strasse - aus ablichtet. Aber was bei Wikipedia steht, hat nicht unbedingt Rechtsgültigkeit, zumal ich diesen Passus nicht mehr finde.

LG

Evelyn
 
AW: Fotos von Sehenswürdigkeiten/ Gebäuden

Hallo,
leider sagst du uns die Fundstelle bei Wikipedia nicht, aber ich vermute stark, dass damit das deutsche Recht gemeint ist. Bei uns gibt es die sog. "Panoramafreiheit", evtl. suchst du mal nach diesem Begriff.
Im Prinzip darfst du alle Gebäude ablichten, so lange du auf öffentlichem Grund stehst und nicht z.B. eine Leiter zu Hilfe nimmst. Das gilt aber nicht unbedingt für Kunstwerke, jedenfalls nicht, falls die nur temporär da sind.

Tja, und da jeder Staat nunmal seine eigenen Gesetze macht, kann man das nicht auf andere Länder übertragen.

Schönen Gruß,
Karsten
 
AW: Fotos von Sehenswürdigkeiten/ Gebäuden

Hallo Karsten,

ich hatte die Seite unter 'Fotorecht' bei meinen Favoriten aber da finde ich den Passus nicht mehr.

Gruß

Evelyn
 
AW: Fotos von Sehenswürdigkeiten/ Gebäuden

Danke für die Links. Das war genau das was ich suchte.

Da ich demnächst wieder in Paris bin, weiß jemand, wie das mit der Eiffelturmbeleuchtung ist?
Ich habe gehört, sie sei geschützt.

lG
Evelyn
 
AW: Fotos von Sehenswürdigkeiten/ Gebäuden

Bei der Beleuchtung des Eifelturms handelt es sich nicht um ein bleibendes Bauwerk.
Nur ein bleibendes Bauwerk gehört nach § 59 UrhG zu den frei zu fotografierenden und vor allem auch kommerziell zu verwertenden Bildern. In Deutschland ist hier auf den Streit um die kommerzielle Nutzung der Bilder der Reichstagverhüllung 1996 verwiesen. Gegen diese ging Christo damals zu Recht vor.
Ich denke gerade der Hinweis auf die kommerzielle Verwertung ist noch einmal zu betonen - niemand wird einen ambitionierten Amateur, welcher für das private Portfolio Aufnahmen macht, ein Bild des Eifelturms verbieten.

Weiteres findet Ihr auch unter http://www.lawsolution.de/index.php?p=faqitem&id=8#faq165

Glück Auf
Tim M. Hoesmann
 
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