Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

Linley

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Hallo zusammen,

im Digicamclub bin ich auf die Meldung eines Fotowettbewerbs von Fujifilm gestoßen, die mich nachdenklich werden lässt. Es geht hierbei um das Thema "Ein Besuch im Zoo".
Nachdem der DCC auch die Zooliste zusammenträgt ist dort zu erfahren, dass viele Zoos zwar das Fotografieren und Veröffentlichen erlauben, jedoch nur zu nichtkommerziellen Zwecken.
Jetzt frage ich mich zum Einen, ob die Teilnahme an dem Wettbewerb nicht eine Veröffentlichung mit dem Ziel Gewinn zu machen und damit eventuell zumindest teilweise komerziell ist.
Außerdem steht in den Teilnahmebedingungen:
Fuji-Wettbewerbsbedingungen schrieb:
Erklärung

Hiermit bestätige ich, daß
...
4. nach meinem besten Wissen keine Dritten irgendwelche Rechte oder Einwände gegen die Veröffentlichung des eingereichten Fotos geltend machen können
Die Zoos und Tierparks können doch eigentlich sehr wohl Rechte und Einwände gegen die Veröffentlichung der Bilder geltend machen, da sie die Besitzer der Anlagen und Tiere sind.
Oder sehe ich das alles völlig falsch?

Schönen Gruß,

Martin
 
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au weia, das ist ein ganz schön heißes Eisen
Finger-Verbrenn-Wehweh - da hilft dann auch kein pusten mehr. :-[
 
AW: Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

In der Tat wahr, ein heißes Eisen.
Allerdings wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird (Phrasenschwein, ich weiß)

Die Zoos haben im Grunde nichts gegen eine Veröffentlichung ihrer Bilder. Es ist ja auch für sie eine Werbung. Auch das Einreichen bei einem Wettbewerb wird wohl noch gedultet. Nur wenn jetzt jemand beginnen sollte einen großformatigen Kalender zu drucken, dann wird der Zoo wohl einschreiten.

Im Zweifel wird sich bei einem Wettbewerb der Zoo auch mit dem Veranstalter und nicht mit dem Fotografen auseinanderstzen.

Ich denke, wir können das Ganze somit relativ entspannt angehen.

Glück Auf
Tim M. Hoesmann
 
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Nanu? Ich dachte es gäbe nur das Recht am Bild der eigenen Person und an einem Kunstwerk, wenn es von einem nicht öffentlichen Ort aus fotografiert wird.
Nach welchem Recht kann ein Zoo mir verbieten mit meinen dort gemachten Fotos zu machen, was auch immer mir beliebt?
 
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columcille schrieb:
Nanu? Ich dachte es gäbe nur das Recht am Bild der eigenen Person und an einem Kunstwerk, wenn es von einem nicht öffentlichen Ort aus fotografiert wird.
Nach welchem Recht kann ein Zoo mir verbieten mit meinen dort gemachten Fotos zu machen, was auch immer mir beliebt?
Ganz einfach - du befindest dich mit Zustimmung des Eigentümers auf fremdem Grund und Boden, der Besitzer hat dort das Hausrecht. D. h. Fotografieren kann verboten, mit Einschränkungen oder ohne Einschränkungen erlaubt sein. Du hast das Recht, die Bedingungen zu akzeptieren, was du mit Kauf der Eintrittskarte und Betreten des Zoos gemacht hast, du hast aber auch das Recht, die Bedingungen nicht zu akzeptieren, dann musst du allerdings raus bzw. darfst nicht rein.

Gruß

Günter
 
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Moin,

der Zoo (als juristische Person) hat ein Hausrecht und es gibt die AGB, die Du mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptierst.

Der Hamburger Zoo hat nichts gegen private Fotos, sobald Du diese aber öffentlich präsentierst (privat oder kommerziell) werden zwischen 60-90 Euro pro Bild fällig.

Ich wäre also nicht so zuversichtlich in Bezug auf die Gutmütigkeit der Tierparkbetreiber. Das kann teuer werden.
 
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Hallo,

zu Günters und Thorstens Aussagen sollte man noch bemerken, dass die Zoos die Besitzer der Tiere sind. Wie es dann jetzt mit den Rechten aufgrund dieser Tatsache aussieht weiss ich nicht, das fände ich aber interessant:
Darf man Bilder von Gegenständen (Tiere sind ja juristich Gegenstände *hrmpf*) einfach so veröffentlichen, auch wenn sie jemand ganz anderem gehören, wenn die Bilder nicht von öffentlichem Grund gemacht werden?
Anders herum gefragt: Darf ich im Zoo, der das Fotografieren erlaubt den Gegenstand eines Besuchers fotografieren und das Bild ohne Absprache mit dem Besitzer veröffentlichen?
Das Beispiel "Zoo" kann durch jeglichen nicht öffentlichen Grund ersetzt werden, Eishalle, Schwimmbad, Sportplatz, Museum, etc.

Schönen Gruß,

Martin
 
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Hallo!

Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass beispielsweise das Foto eines Pferdes oder einer Zuchtkatze (auch wenn es von öffentlichem Grund gemacht wurde), ebenfalls nicht ohne weiteres veröffentlicht werden darf. Bei Wildtieren, die in Gefangenschaft gehalten werden, dürfte des Anspruch des Besitzers nicht ohne weiteres durchsetzbar sein. Mal so als Annahme - ohne Beleg und ohne jegliche Gewähr.

Gruß

Günter
 
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Hallo!

Ob Pferd, Katze oder getuntes Auto, von öffentlichem Grund aufgenommene Bilder von Gegenständen darf man sehr wohl veröffentlichen. Wo das Hausrecht sehr oft zur Einschränkung eingesetzt wird, ist bei Pferdesportveranstaltungen oder Modenschauen.

Gruß,

Ralf
 
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Hallo Ralf,

ich hatte extra geschrieben, dass das ein betreffendes Bild nicht von öffentlichem Grund aus gemacht wird, sondern eben bespielsweise in einem Zoo.
Eine Modenschau auf öffentlichem Grund ist übrigens auch eher selten, würde ich sagen (klar, gibts, aber weistens werden die Models wohl doch eher in ner Halle laufen => meist kein öffentlicher Grund.)
Ich wollte wissen: Darf Person XYZ ein Bild, das er/sie in einem Zoo von meinem Ehering gemacht hat, einfach so veöffentlichen, ohne mich um Erlaubnis zu fragen? (Ehering als Beispiel)

Schönen Gruß,

Martin
 
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Bei Wildtieren, die in Gefangenschaft gehalten werden,

hallo Guenter,
wie ist die Definition für " Wildtiere " ???
Es gibt ja auch Tiere die man ohne weiteres als Wildtiere bezeichnen könnte, weil sie in ZOO`s gehalten werden, aus Artenschutzabkommen heraus, aber in den ZOO`s bereits geboren wurden, was dann?
Artenschutzprogramm Indische Elefanten zum Beispiel, oder Schneeleoparden u.s.w, u.s.w.
Sollten die RA uns mal bitte auf die Sprünge helfen, oder ?
lg jo
 
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Hallo Martin!

Huhu, meine Antwort bezog sich auf die direkt darüber von Günter! Die erwähnte Einschränkung bei Veranstaltungen beruht oftmals auf mit Fotografen abgeschlossenen Exklusivverträgen. Dann darf eben kein anderer fotografieren. Und um auf Deine Frage Bezug zu nehmen, das schließt jegliches Foto ein. Gibts keinen Exklusivvertrag, kann der Hausrechtausübende immer noch sagen, es seien keinerlei Fotos erlaubt - eine Frage der jeweiligen Formulierung des Verbots. Ein Zoobetreiber könnte ja sagen, Fotos von Tieren, Pflanzen und Anlagen seien nicht erlaubt. Damit ist alles andere erlaubt.

Gruß,

Ralf
 
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Man kann das Leben echt kompliziert machen, wenn man will!

gruss edy
 
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gartenmacherjo schrieb:
wie ist die Definition für " Wildtiere " ???
Ist nicht soo schwer - wenn man beispielsweise mal bei Wikipedia nachschaut... Es soll auch noch Lexika in gedruckter Form geben.
Als reine Suchmaschine ist übrigens Google erste Wahl!

Nur - tippen muss man den Begriff schon!

Gruß

Günter
 
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hallo Guenter,

na Du kleiner Spaßvogel, bist Du etwa auch ein unerkanntes "Wildtier"?,
kleiner Scherz am Rande, ich habe Deine Bemerkung richtig verstanden und liebevoll aufgenommen.

lg jo
 
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guenter_w schrieb:
Ganz einfach - du befindest dich mit Zustimmung des Eigentümers auf fremdem Grund und Boden, der Besitzer hat dort das Hausrecht. D. h. Fotografieren kann verboten, mit Einschränkungen oder ohne Einschränkungen erlaubt sein. Du hast das Recht, die Bedingungen zu akzeptieren, was du mit Kauf der Eintrittskarte und Betreten des Zoos gemacht hast, du hast aber auch das Recht, die Bedingungen nicht zu akzeptieren, dann musst du allerdings raus bzw. darfst nicht rein.
dl6hbl schrieb:
der Zoo (als juristische Person) hat ein Hausrecht und es gibt die AGB, die Du mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptierst.

Das verstehe ich und ist auch klar. Er kann mir z.B. das Fotografieren generell verbieten. Aber das Veröffentlichen? Bin ich tatsächlich nach dem Besuch des Zoos an den Vertrag gebunden?
Wenn ich ein Foto erst mal habe, und es kein Kunstwerk und auch keine erkennbare Person (die nicht des öffentlichen Lebens ist) zeigt, und das veröffentliche, mit welchem Recht sollten sie das verbieten oder sich bezahlen lassen? Weil ich angeblich in deren AGB eingewilligt habe? Halte ich für fragwürdig. Ach ja, und dann wäre da noch die Frage, ob ein hypotetisches Recht bei einem Server, der nicht in Deutschland steht, überhaupt durchsetzbar wäre...

Ich erinnere mich bei keinem Zoo in den letzten Jahren ein mir irgendwie auffälliges Schild gesehen zu haben, was mir das veröffentlichen von dort gemachten Fotos untersagen würde, und auf den Eintrittskarten stand so weit ich mich erinnere auch nichts drauf. Insofern müssten sie, falls es überhaupt so eine AGB geben würde, und falls sie rechtskräftig wäre - ich persönich hielte so eine Klausel für überraschend und sittenwidrig - beweisen, daß sie mir hätte auffallen müssen. Es wird auch nicht bei jedem Bild ganz einfach sein, zu beweisen, daß es in einem konkreten Zoo gemacht wurde und auch nicht, wann es gamcht wurde.

dl6hbl schrieb:
Der Hamburger Zoo hat nichts gegen private Fotos, sobald Du diese aber öffentlich präsentierst (privat oder kommerziell) werden zwischen 60-90 Euro pro Bild fällig.
http://images.google.de/images?q=zoo+hamburg
http://flickr.com/photos/tags/hagenbeck/
Jeder von denen müßte also 60 Euro pro Bild bezahlen? Ich fände es absurd.

dl6hbl schrieb:
Ich wäre also nicht so zuversichtlich in Bezug auf die Gutmütigkeit der Tierparkbetreiber. Das kann teuer werden.
Nun, wenn das tatsächlich so ist, und ein Zoo tatsächlich gegen einen Fotografen vorgeht, dann sollte der Fotograf das im Internet bekannt geben, damit der betreffende Zoo öffentlich geächtet werden kann.

Sorry, aber bei so was könnte ich mich echt aufregen...
 
AW: Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

Nun, wenn das tatsächlich so ist, und ein Zoo tatsächlich gegen einen Fotografen vorgeht, dann sollte der Fotograf das im Internet bekannt geben, damit der betreffende Zoo öffentlich geächtet werden kann.

Sorry, aber bei so was könnte ich mich echt aufregen...

Da bin ich ganz bei Dir - deshalb gibt es ja die im ersten Beitrag verlinkte "Zooliste" (z.Zt. wegen Plattencrash offline).

Ich hatte auch viele Bilder bei Hagenbeck gemacht und auch einige hier gezeigt. Inzwischen habe ich sie entfernt. Ich werde in Zukunft auch nur noch Zoos und Tierparks besuchen denen es nichts ausmacht wenn ich die Bilder nichtkommerziell im Netz präsentiere.
 
AW: Interessante Konstellation bei einem Fotowettbewerb

Hallo!

Selbstverständlich gilt dein Vertrag mit dem Zoo auch über den Besuch hinaus! Das heißt, wenn ein Zoo Aufnahmen für private Zwecke erlaubt und Veröffentlichungen und kommerziellen Gebrauch von seiner Genehmigung und/oder einer Zahlung abhängig macht, dann gilt das!

Die Nutzungsordnungen (AGB) hängen in allen mir bekannten Zoos in den Kassenräumen aus. Wir haben Koalitionsfreiheit, d.h. wir können einen Vertrag eingehen, die Bedingungen dürfen allerdings weder gesetzes- noch sittenwidrig sein, wir können es auch bleiben lassen. Du musst in keinen Zoo, in keinen Park, in kein Theater, kein Kino, keine Disco...

Die Verwertung des Eigentums steht bei uns immer noch dem Eigentümer zu! Und das soll bitte auch so bleiben!

Die Gesetze schützen in diesem Falle ja auch den Fotografen!

Gruß

Günter
 
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Hallo!

Vielleicht hat ein Zoo auch einen Hausfotografen - und der das Exclusivrecht.

Gruß,

Ralf
 
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dl6hbl schrieb:
Da bin ich ganz bei Dir - deshalb gibt es ja die im ersten Beitrag verlinkte "Zooliste" (z.Zt. wegen Plattencrash offline).

Hm, ich werde es mir dann mal ansehen. Ich denke da gerade über ein Webprojekt nach. Vielleicht ein Wiki oder so, wo jeder seine Erfahrungen mit solchem "Hausrecht" in bezug auf Fotografien in Zoos gemacht hat. Vielleicht sogar viele Zoos anschreiben und um Stellungsname bitten usw.

guenter_w schrieb:
Die Verwertung des Eigentums steht bei uns immer noch dem Eigentümer zu! Und das soll bitte auch so bleiben!

Daß die Verwertung des Eigentums auch alle Fotografien davon umfasst ist rechtlich wohl sehr umstritten. Gerade das Verbot der nicht-kommerziellen Nutzung scheint wohl eher nicht durchsetzbar zu sein. Auch wenn das dreimal auf den AGB von Hagenbeck stünde. Die sind kein Gesetz. Irgendwie ein schlechtes Gefühl im Zweifelsfall dann in der Hand der Anwälte und des Richters zu sein, da es offenbar nicht klar geregelt ist.
Und ich finde, so etwas darf einfach nicht einreissen. Es muß ein Gesetz geschaffen werden, daß das klipp und klar erlaubt und solche AGBs verbietet. Meiner Meinung nach sollte jeder das Recht haben, alles was er sieht zu fotografieren (solange das dortige Hausrecht nicht generell das fotografieren verbietet, ist klar) und seine Werke, sein Eigentum, dann tatsächlich in jeder Form verwerten dürfen. (Grenzen bei Fotos von Personen oder militärischen Geheimnissen sind klar.) Alles andere ist bei mir direkt neben Feudalrecht und Protektorismus abgelegt und verdient keine Existenz in diesem Jahrtausend.
 
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