Rechtsfrage: gemachte Fotos auf Austellungen

madex

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Ich habe ein Kraftfahrzeug auf einer Austellung (auf welcher man Eintritt bezahlt) fotografiert. Darf ich das Bild als Ausgangsmaterial für ein Template (Design für Webseite o.ä.) verwenden?

Wenn nicht wie sieht es mit anderen Fahrzeugen in der Öffentlichkeit aus? Darf ich mein Motorrad fotografieren und das nehmen?
Wie sieht es aus wenn das Fahrzeug nicht mir gehört?

Dazu sei gesagt ich beabsichtige keinen kommerziellen Hintergrund, d.h. ich verkaufe meine Werke nicht. Auch sind keine Logos der Hersteller zu erkennen.
 
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dazu kann man wohl nur sagen, du musst den Aussteller fragen - und das ist sogar ganz wichtig!

Ich habe einmal erlebt, wie auf der HAFA in Stuttgart, ein privates Foto von einem Stand gemacht wurden, mit dem die Aussteller einverstanden waren!! - und die ganze Sache gab dann eine Rechtssache.

Danz sicher kann man nicht verallgemeinern - daher FRAGEN!
 
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Das ganze ist leider schon 3 Jahre her... ich nehme an der Austeller war Bugatti und gehört damit zum VW Konzern. Aber die haben da doch bestimmt was dagegen, hat mir einer eine Quelle von Bildmaterial das ich bedenkenlos verwenden und bearbeiten kann?
 
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ber die haben da doch bestimmt was dagegen
Wenn du nicht fragst, wirst dus wohl nie erfahren. Schreib doch einfach ne Mail an VW, die werdens schon weiterleiten.
 
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Ich hätte ein paar Bugatti-Oldtimer. Da sollte das Copyright ja eigentlich abgelaufen sein ?
Oder frag doch einfach in der Pressestelle von VW, ob sie ein paar Bilder für Dich haben.
 
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Das Recht auf das Design beträgt 70 Jahre??
 
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Aber doch nur, wenn dus nachbauen willst.
 
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Die Problematik bezieht sich nicht auf das Design, sonst dürftest du überhaupt kein gestaltetes Objekt fotografieren, sondern in deinem Falle darauf, das das Objekt der Begierde auf einer Ausstellung (also nichtöffentlichem Gelände) ausgestellt war. Meist ist mit dem Eintritt nichtkommerzielles Fotografieren abgegolten, von Fall zu Fall aber auch nicht. So etwas müsste auf der Eintrittskarte stehen (bloß, wer hebt sowas auf?). Kommerziell verwendete Fotos bedürfen in so einem Fall immer der Veröffentlichungsgenehmigung.
 
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Also wäre es rechtlich möglich das ich einen Ferrari geparkt am Golfplatz fotografiere und verwende.
 
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Hallo,

wenn das nicht gestattet ist, müsste Google ja auch bei jedem Wohneigentümer nachfragen ob sie sein Haus via Google Earth im Internet veröffentlichen dürfen.
:D


Gruß Jens
 
AW: Rechtsfrage: gemachte Fotos auf Austellungen

Hallo zusammen,

Also wäre es rechtlich möglich das ich einen Ferrari geparkt am Golfplatz fotografiere und verwende.
wenn das nicht gestattet ist, müsste Google ja auch bei jedem Wohneigentümer nachfragen ob sie sein Haus via Google Earth im Internet veröffentlichen dürfen.
:D
das Stichwort in diesem Fall lautet Panoramafreiheit.

Schönen Gruß,

Martin
 
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