Hallo zusammen,
meine Frage ist sicher nicht ganz neu, aber bestimmt auch nicht uninteressant: Das Persönlichkeitsrecht wird insbesondere durch §201a StGB besonders geschützt. Dabei ist die Rede von Fotos in Wohnungen und besonders geschützten Räumen. Wie verhält es sich aber, wenn als Beweis für den Verstoß gegen Verordnungen und/oder Gesetze Fotos angefertigt werden, die Personen bei einem derartigen Verstoß in einer frei zugänglichen Anlage, die mittels Schild als Privatgrund einer Eigentümergemeinschaft ausgewiesen wird, zeigen? (Der Eigentümergemeinschaft gehöre ich selbst an.) Die Fotos sollen ja nicht veröffentlicht werden, sondern lediglich im Bedarfsfall bei den Behörden oder vor Gericht vorgelegt werden können. Die Rede ist hier übrigens nicht von Fotos im Straßenverkehr, sondern konkret von Verstößen gegen Verordnungen bzgl. eines Kinderspielplatzes einer Eigentümergemeinschaft zum Nachteil der Kinder. Kann ich
a) aus dem Anfertigen der Fotos allein rechtlich belangt werden?
b) aus der Verwendung der Fotos bei einem Anwalt, der Polizei oder vor Gericht rechtlich belangt werden?
MfG
Chrisli
meine Frage ist sicher nicht ganz neu, aber bestimmt auch nicht uninteressant: Das Persönlichkeitsrecht wird insbesondere durch §201a StGB besonders geschützt. Dabei ist die Rede von Fotos in Wohnungen und besonders geschützten Räumen. Wie verhält es sich aber, wenn als Beweis für den Verstoß gegen Verordnungen und/oder Gesetze Fotos angefertigt werden, die Personen bei einem derartigen Verstoß in einer frei zugänglichen Anlage, die mittels Schild als Privatgrund einer Eigentümergemeinschaft ausgewiesen wird, zeigen? (Der Eigentümergemeinschaft gehöre ich selbst an.) Die Fotos sollen ja nicht veröffentlicht werden, sondern lediglich im Bedarfsfall bei den Behörden oder vor Gericht vorgelegt werden können. Die Rede ist hier übrigens nicht von Fotos im Straßenverkehr, sondern konkret von Verstößen gegen Verordnungen bzgl. eines Kinderspielplatzes einer Eigentümergemeinschaft zum Nachteil der Kinder. Kann ich
a) aus dem Anfertigen der Fotos allein rechtlich belangt werden?
b) aus der Verwendung der Fotos bei einem Anwalt, der Polizei oder vor Gericht rechtlich belangt werden?
MfG
Chrisli
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