Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Chrisli

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Hallo zusammen,

meine Frage ist sicher nicht ganz neu, aber bestimmt auch nicht uninteressant: Das Persönlichkeitsrecht wird insbesondere durch §201a StGB besonders geschützt. Dabei ist die Rede von Fotos in Wohnungen und besonders geschützten Räumen. Wie verhält es sich aber, wenn als Beweis für den Verstoß gegen Verordnungen und/oder Gesetze Fotos angefertigt werden, die Personen bei einem derartigen Verstoß in einer frei zugänglichen Anlage, die mittels Schild als Privatgrund einer Eigentümergemeinschaft ausgewiesen wird, zeigen? (Der Eigentümergemeinschaft gehöre ich selbst an.) Die Fotos sollen ja nicht veröffentlicht werden, sondern lediglich im Bedarfsfall bei den Behörden oder vor Gericht vorgelegt werden können. Die Rede ist hier übrigens nicht von Fotos im Straßenverkehr, sondern konkret von Verstößen gegen Verordnungen bzgl. eines Kinderspielplatzes einer Eigentümergemeinschaft zum Nachteil der Kinder. Kann ich

a) aus dem Anfertigen der Fotos allein rechtlich belangt werden?
b) aus der Verwendung der Fotos bei einem Anwalt, der Polizei oder vor Gericht rechtlich belangt werden?

MfG
Chrisli
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Hallo!

Solange du die Fotos nicht veröffentlichst, greift kein Persönlichkeitsrecht. Die Videoüberwachung von Privatgrundstücken ist üblich (Tankstellen, Geschäfte usw.). Die Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind allerdings zu beachten.

Man stelle sich vor, die Verkehrsüberwachung dürfe wegen der Persönlichkeitsrechte keine Fotos machen - alle "Starenkästen" müssten abgebaut werden!;)

Das Fotografieren an sich ist nichts Verbotenes, fraglich wird es nur bei der Verwendung.

Gruß

Günter
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Hallo Günter,

«Das Fotografieren an sich ist nichts Verbotenes, fraglich wird es nur bei der Verwendung.»

Genau darum geht es mir. Die Bilder sollen letztlich unter Umständen - nämlich dann, wenn die Verstöße nicht aufhören - bei der Polizei, bei einem Anwalt und/oder vor Gericht verwendet werden. Die Frage ist, ob mir daraus letztlich rechtliche Konsequenzen drohen.

Eine Veröffentlichung - z.B. im Internet oder in ener Zeitschrift - liegt mir absolut fern.

Dein Hinweis auf die Verkehrsüberwachung ist schon richtig ;) , aber bei Behörden gibt es meistens Sonderregelungen.

Auf was beziehst Du Dich beim BDSG?

Gruß

Chris
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Hallo!

Wenn du die Fotos nur zu Beweiszwecken verwendest, kann niemand was dagegen sagen. Du darfst diese Fotos aber wirklich nur Anwalt und/oder Strafverfolgungsbehörden bzw. Gericht zeigen. Also auch nicht privat oder anderen Miteigentümern herumzeigen! Das meinte ich mit dem BDSG.

Gruß

Günter
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Hallo Günter,

danke für den BDSG-Hinweis. Es stören sich eine Menge Leute daran, werde also lediglich den Tipp geben, selbst Fotos zum Beweis anzufertigen.

Möchte mich da wirklich absolut absichern, nicht dass der "Schuss" nach hinten losgeht.

Gruß

Chris
 
AW: Verletzung des Persönlichkeitsrecht durch "Beweisfoto"

Möchte mich da wirklich absolut absichern, nicht dass der "Schuss" nach hinten losgeht.
Dann such am Besten den Anwalt deines Vertrauens auf. Er wird dir sicher noch detailierter Auskunft geben können, als wir das hier im Forum können und dürfen.
 
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