Beweisfotos

Joed

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Ist es erlaubt Beweisfotos von Fahrzeugen, samit Fahrer zu fertigen, die sich im Straßenverkehr ordnungswidrig verhalten? Oder darf das nur die Polizei?

Vielen Dank jetzt schon für die Hilfe.

Joed
 
AW: Beweisfotos

Hallo,

Solange man die Fotos nicht veröffentlicht...

Fotos haben keine Beweiskraft an sich, sie können eine Aussage nur verdeutlichen. Beweisfotos können nur von "Amtspersonen" gefertigt werden (Polizisten, vereidigte Sachverständige und dergl.).

Ich rate von solchen "Shootings" mal lieber generell ab! Es gibt genügend andere Wege.

Gruß

Günter
 
AW: Beweisfotos

Es ist aber sehr überzeugend, wenn man nach einer Karambolage seine "Kompakte immer dabei" zückt. Und ein Shooting veranstaltet. Zumeist ja bei Blechschäden die Polizei eher nicht erscheint oder kostenungünstig.

Ich würde das so machen. Der Fahrer muss ja nicht vor der Beule posieren!

Rabe
 
AW: Beweisfotos

Hallo,

Ich finde die operative Hektik immer wieder lustig, die beim Fahrer entsteht, der sich an der Stoßstange festgebissen hat, wenn man seine Digknipse mal in Richtung Heckscheibe hält.

Verwendbar ist so ein Foto aber bestimmt nicht, denn der Gegner kann (berechtigterweise?) ins Feld führen, daß ich beide Hände am Lenkrad zu haben habe.

Über die Beweiskraft solcher Übertretungsfotos, die Du sicher meinst, hat sich der Günter ja schon geäußert.

Üblicherweise lasse ich im öffentlichen Straßenverkehr aber eher fotografieren 8-)
 
AW: Beweisfotos

Beweisfotos können nur von "Amtspersonen" gefertigt werden (Polizisten, vereidigte Sachverständige und dergl.).

Das ist Blödsinn, Günter.
Ein Foto hat auch von 'Amtspersonen' keine Beweiskraft, wenn deren Aussage dazu fehlt.
Ein Foto stützt nur die Zeugeneigenschaften der Person, die das Foto angefertigt hat. Und ein Beweis wird beides zusammen erst vor dem Richter, oder wenn der Betroffene zu Felde zieht.
 
AW: Beweisfotos

Ich finde die operative Hektik immer wieder lustig, die beim Fahrer entsteht, der sich an der Stoßstange festgebissen hat, wenn man seine Digknipse mal in Richtung Heckscheibe hält.

Verwendbar ist so ein Foto aber bestimmt nicht, denn der Gegner kann (berechtigterweise?) ins Feld führen, daß ich beide Hände am Lenkrad zu haben habe.
8-)

Zumal auch eine Canon 5D keinen Geschwindigkeitsmesser eingebaut haben dürfte und somit jegliche "Beweiskraft" für die Katz ist. Wer weiß denn schon, ob der "Festbeisser" sich bei Tempo 220 oder bei Tempo 80 "festbeißt"!? Da dürfte ein auch Foto vom Tachometer wohl kaum weiterhelfen... ;D
 
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