Fernmeldeturm mit dem "T"

dellbrueker

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Hallo,

mir wurde gesagt, dass es urheberrechtlich problematisch sein könnte, das Bild eines Fernmeldeturmes ins Internet einzustellen, auf dem das "T" der Telekom gezeigt wird.
Im konkreten Fall ist es eine Nachtaufnahme des Colonius in Köln, des sich auch im See des Media- Parks widerspiegelt. Das "T" ist zwar klein, aber deutlich zu sehen. (Der Turm selber ist zwar das Hauptmotiv, ist aber nicht alleine auf dem Bild.)

Wenn das richtig ist, könnte es eine ganze Menge Probleme bei Panorama-Aufnahmen von Köln geben, da der Turm einer der höchsten Gebäude in Köln ist.

Wie seht Ihr das?
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Laut Gesetzeslage darfst Du von öffentlichen Plätzen und Wegen alles fotografieren. Insofern also auch den T-Turm. Es kann ja auch nciht angehen, daß mehr oder weniger alle Bilder von Köln "illegal" sind, weil irgendwo immer der Turm drauf ist, oder?
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hallo!

Ist sehr wahrscheinlich tatsächlich verboten, das McDonalds-Logo darf z.B. auch nicht abgebildet werden. Also nur auf Fotos für nicht öffentliche Vorführung problemlos.

Gruß,

Ralf
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hallo!

Stichwort "Panoramafreiheit" - ganz so leicht kann die von keinem umgangen werden. Doch wahrscheinlich müssen da in unserem Rechtssytem erst mal höchstrichterliche Urteile und Gesetzesmodifikationen her...

Gruß

Günter

EDIT: <ironiemodus> vielleicht kann man für die Logoeinblendung ja Geld verlangen...<ironiemodus>
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hallo Ralf!

In unserem Rechtssystem gilt immer noch, dass Gesetzesregelungen privaten Wünschen durchaus entgegenstehen können, zudem gibt es eine Gesetzeshierarchie, an deren Spitze des Grundgesetz steht (Artikel 5 GG, Presse- und Informationsfreiheit). Adidas kann schlecht verhindern oder Sonderrechte daraus herleiten, wenn auf einem Straßenbild ein Passant mit drei Streifen am Fuß rumläuft. Ebenso kann MacDonald's aus einer weggeworfenen Verpackung Lizenrechte fordern oder gar die Veröffentlichung verbieten lassen.

In Deutschland gilt deutsches Recht, auch für Internetseiten, die weltweit zu sehen sind, daher ist der zweite Link ohne rechtlichen Belang.

Gruß

Günter
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Ich könnte mir vorstellen, dass es einen Unterschied macht, ob ich ein Logo einer Firma bildfüllend ablichte - so dass es das eigentliche Motiv ist - oder ob das Logo irgendwo klein mit drauf ist.
Bei Personenaufnahmen ist es doch genau so mit dem "Recht am eigenen Bild".
Bin aber kein Rechtsverdreher - Gott bewahre.
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Also erstmals vielen Dank für Eure Kommentare und Einschätzungen.

Das Fotografieren in Städten scheint ja ein erhebliches Risiko zu beinhalten.

Und mit dem Link von Ralf habe ich nun gleich das nächste Problem. In Köln gibt es den Mediapark. Er liegt ziemlich im Zentrum von Köln. Eine Seite wird von einer Straße flankiert, daran schließt sich eine kleine Rasenfläche an. Dann folgt ein kleiner See, den man auf einer kleinen Brücke überwindet. Am anderen Ende der Brücke befindet sich ein Platz, an dem der KölnTurm, ein paar Häuser und der CineDom steht. Zwischen den Gebäuden gehen Straßen von dem Platz weg.

Jetzt habe ich von den Verhältnissen dort keine Ahnung (war zum erstenmal dort). Weiß ich, ob der Platz Eigentum einer Firma/Investmentgesellschaft (=Firmengelände) ist oder zur Stadt Köln gehört? Es kann doch wohl nicht sein, dass man, wenn man auf einem "öffentlichen", also jedem zugänglichen Platz fotografieren will, zuerst das Grundbuchamt aufsuchen muß um festzustellen ob der Platz der Stadt gehört oder nicht.

Jetzt lese ich auch noch in dem Link, dass der "KölnTurm" sogar zu den geschützen Objekten gehört. Nun frage ich mich, ob ich den Mediapark überhaupt vom (hoffentlich) "öffentlichen" Bürgersteig aufnehmen durfte und im Internet veröffentlichen darf.

Wie sind da Eure Meinungen?
 
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AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hallo!

Mit dem GG und dem § 59 des Urheberrechtschutzgesetzes im Rücken kann einem mit einem Rechtsschutz in der Hinterhand relativ wenig passieren. Zumal wenn man das Bild nicht gewerblich, sondern höchstens in einem Internetforum oder auf einer privaten Seite veröffentlicht. Das "Hundertwasserurteil" ist da anerkannter Rechtsstand.

Gruß

Günter
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Ohje, ich hab in andern Foren einen MC Donald-Mast mit dem goldenen M auf einem Bild. Das Teil ist weithin von jeden öffentlichen Platz zu sehen, darf das jetzt auch nicht auf meinem Bild sein???
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

na das sind ja schöne Aussichten.
lg jo
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Wie wäre es denn damit, das jeweils gezeigte öffentliche Logo (also das M, das T das VW oder den Mercedes-Stern) jeweils mit einem schwarzen Fleck oder Weichzeichenr unkenntlich zu machen so wie im Fernsehen die abgeführten Verbrecher (die Polizisten dabei sind ja öffentliches Eigentum).
Nu ma ährlich, ich krich mich nich wida ein ;D ;D ;D ;D
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hm...also irgendwie geht mir da auch das Verständnis aus. Die bezahlen schliesslich viel Geld für Ihre öffentlichkeitswirksame Werbung, aber man darf sie nicht verbreiten, und das für sie kostenlos?
Klingt irgendwie schizophren.
 
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AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Sie wollen halt steuern, in welchem Zusammenhang sie gezeigt werden.

Gruß,

Frank
 
AW: Fernmeldeturm mit dem "T"

Hallo!

Genau Frank, das ist das Ziel. Daher im Zweifel nachfragen und eine offizielle Genehmigung zur Veröffentlichung eines Fotos geben lassen.




Auch die Veröffentlichung von größeren Personengruppen, sagt man gemeinhin, sei problemlos, sofern sie nur Beiwerk sind. Doch auch das hat Grenzen, folgender konstruierte Fall zeigt das:

Ein Foto zeigt viele Fußgänger in einem sommerlich grünen Park. Wenn nun der Veröffentlicher des Fotos darunter schreibt, "Für eine weiterhin lebenswerte Zukunft machen Sie es wie die Parkbesucher, wählen sie ... " dann kann jeder erkennbare Mensch auf dem Foto anfechten, darauf abgebildet zu sein. Man versteht den Zusammenhang: Wenn die abgebildeten Personen 'benutzt' werden. Es gab kürzlich so einen Fall, wo einer durchgesetzt hat, daß sein Konterfei von einem Werbeplakat verschwinden müsse.

Gruß,

Ralf
 
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