Fotografieren auf Veranstaltungen

Fotofee

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Hallo Zusammen.

ich habe mich durch I-net gegoogelt und auch in den verschiedensten Foren nachgelesen, habe aber leider für meine spezielle Frage keine Antwort gefunden.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen

Wie ist es, wenn auf einer öffentlichen, im Freien stattfindenden Veranstaltung (Reitsport) ein Fotograf vom Veranstalter bestellt wurde bzw die Zusage erhalten hat, fotografieren zu dürfen...
darf ich dann trotzdem auch Fotografieren ( mit dem Zweck, die Bilder anschließend anzubieten) ?

Auf diesen Veranstaltungen sind meist mehrere Fotografen vertreten und zusätzlich wird von Angehörigen der Reiter selbst fotografiert bzw gefilmt.

ist es nicht so, daß die Teilnehmer selbst entscheiden können, bei wem sie später die Bilder erwerben oder kann der Veranstalter ein Foto-Verbot aussprechen ??

Können andere Fotografen , die dort zugegen sind ein Verbot aussprechen??

Hoffe, hier kann mir jemand entsprechende Tipps geben

lieben Dank und viele Grüße

fotofee
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee,

das Thema wurde http://www.ffsf.de/showthread.php?t=7210&highlight=foto+veranstaltungen
hier mal angesprochen, wobei Ralf sein Beitrag für Dich sehr interessant sein dürfte.

Hallo Martin!

Huhu, meine Antwort bezog sich auf die direkt darüber von Günter! Die erwähnte Einschränkung bei Veranstaltungen beruht oftmals auf mit Fotografen abgeschlossenen Exklusivverträgen. Dann darf eben kein anderer fotografieren. Und um auf Deine Frage Bezug zu nehmen, das schließt jegliches Foto ein. Gibts keinen Exklusivvertrag, kann der Hausrechtausübende immer noch sagen, es seien keinerlei Fotos erlaubt - eine Frage der jeweiligen Formulierung des Verbots. Ein Zoobetreiber könnte ja sagen, Fotos von Tieren, Pflanzen und Anlagen seien nicht erlaubt. Damit ist alles andere erlaubt.

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee!

Ob dieses 'im Freien' nun auf öffentlichem Grund stattfindet oder auf privatem, ist der wichtigste Unterscheidungsfaktor. Auf privatem kann Dir per Hausrecht das Fotografieren verboten werden, also müßtest Du von außerhalb Fotos schießen.

Ein weiteres Problem sind aber Personen, also speziell die Reiter/innen, die Du vermutlich fotografieren würdest. Diese Personen sind sogenannte relative Personen der Zeitgeschichte, die wegen des Zusammenhangs eines aktuellen informationswürdigen Ereignisses in den zeitgeschichtlichen Bereich geraten sind. Das meint u.a. vielerlei Arten von Veranstaltungen.

Fotos, die also Personen im Zusammenhang mit dem zeitgeschichtlichen Ereignis zeigen, darf man veröffentlichen. Portraits, die den Zusammenhang vermissen lassen, kann man nur mit Erlaubnis der Person veröffentlichen. So jedenfalls versteh ich die Ausführungen unseres 'Forenanwalts' in seiner FAQ unter http://www.lawsolution.de/index.php?p=faqitem&id=8

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee,
ich würde mich auf jeden Fall mit dem Veranstalter in Verbindung setzen, bevor Du die Bilder selbst zum Verkauf anbietest, weil damit ja in den Bereich der kommerziellen Verwertung gelangst.
Dies ist natürlich ganz anders zu bewerten als private Fotos, die du z.B. für den Verein schiesst oder für Freunde oder Bekannte.

Und - vor allem -was heisst "öffentlich"? Reitsportturniere finden meist auf Vereinsanlagen oder privatem Grund des Eigentümers statt (daher wird eben auch oft Eintrittsgeld gefordert)
So ganz öffentlich sind solche Veranstaltungen in aller Regel nämlich nicht, und der Veranstalter kann und wird sich einige Vorbehalte nehmen.

Wenn der Veranstalter tatsächlich einen Exklusivertrag für diesen einen Fotografen abgeschlossen hat, sind beide zu Recht verärgert, wenn Du dann kommst und ebenfalls kommerziell Bilder anbietest.
Also wie gesagt: lieber vorher mal das Gespräch suchen, als sich Ärger einhandeln.
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Danke erstmal für die zahlreichen Antworten...

Ein weiteres Problem sind aber Personen, also speziell die Reiter/innen, die Du vermutlich fotografieren würdest. Diese Personen sind sogenannte relative Personen der Zeitgeschichte, die wegen des Zusammenhangs eines aktuellen informationswürdigen Ereignisses in den zeitgeschichtlichen Bereich geraten sind. Das meint u.a. vielerlei Arten von Veranstaltungen.

Fotos, die also Personen im Zusammenhang mit dem zeitgeschichtlichen Ereignis zeigen, darf man veröffentlichen. Portraits, die den Zusammenhang vermissen lassen, kann man nur mit Erlaubnis der Person veröffentlichen.

Das ist klar.bei diesen Turnieren sind in der Regel mehrere Fotografen unterwegs und die Teilnehmer erwarten auch, daß sie vielleicht fotografiert werden , denke ich....( jedenfalls soweit ich das mitbekomme..)bin oft genug angesprochen worden ob ich evtl ihr Pferd fotografieren könne..läuft in Prfg soundso...OBWOHL ne Fotografin nebendran saß...

Wenn der Veranstalter tatsächlich einen Exklusivertrag für diesen einen Fotografen abgeschlossen hat, sind beide zu Recht verärgert, wenn Du dann kommst und ebenfalls kommerziell Bilder anbietest.

das Problem hierbei ist, daß ich auch ab und an extra zur Turnierbegleitung gebucht werde oder einige aus meinem Verein vorher anfragen, ob ich dort fotografiere um von ihnen Fotos zu machen.

dann habe ich mit diesen Teilnehmern ja auch eine Art Exclusiv-Vertrag" oder irre ich da jetzt ?

Ich hatte mal Ende letzten Jahres mit der IHK telefoniert und nachgefragt, weil mich eine Fotografien "etwas blöd" angemacht hat....
Da hat man mir gesagt, ich könne auf diesen Veranstaltungen fotografieren, was und solange ich wollte, die Teilnehmer könnten sich ja selbst aussuchen, bei wem sie kaufen wollen.
Es wäre eine öffentliche veranstaltung, da gäbe es keine Einschränkung.

dazu muß ich noch erwähnen, daß es sich bei diesen Turnieren um kleinere Orts-Vereine handelt, also nichts Internationales bzw von Bedeutung ...( für diese Arten besorge ich mir einen Presseausweis, da gibts nie Probleme)

Ich glaube auch nicht, daß dieser Veranstalter einen "Exclusivertrag" hat....
aber ich werd`s morgen mal nachhaken....bevor ich meine Kamera zücke...lol-

Es wäre mir nur mal wichtig, eine generelle Regelung zu wissen, auch für die Zukunft.
ich kann nicht jedesmal irgendwohin fahren, ( manchmal auch recht kurzfristig wg Wetter etc) um dann festzustellen, daß ein anderer schon vor Ort ist.

und da ich ab und an meine Planung ändern muß, möchte ich mich auch bei den Veranstaltern nicht anmelden....

LG, Fotofee
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Es wäre mir nur mal wichtig, eine generelle Regelung zu wissen, auch für die Zukunft.
ich kann nicht jedesmal irgendwohin fahren, ( manchmal auch recht kurzfristig wg Wetter etc) um dann festzustellen, daß ein anderer schon vor Ort ist.

und da ich ab und an meine Planung ändern muß, möchte ich mich auch bei den Veranstaltern nicht anmelden....

Ich schätze mal, da wird Dir niemand einen Freifahrtschein geben können.
Wie schon gesagt, erkundige Dich bei dem Veranstalter nach Beschränkungen, die von seiner Seite aus vorliegen. Das Hausrecht liegt bei ihm. Auch und gerade bei kleineren Veranstaltungen. (Ich fotografiere meine Reitvereinskollegen auch bei Turnieren, allerdings aus Gefälligkeit und nicht um Geld damit zu verdienen)
Wenn ich vor hätte, diese kommerziell zu verwerten, würde ich vorher - aber hallo - gründlichst abklären, ob ich da in fremdem und evtl. schon besetztem Revier "wildere".
Das gehört halt zum Geschäft, auch wenn es lästig ist....


/edit:
ausserdem stelle ich es mir genüsslich vor, einen anderen Fotografen, der Dich wegbeissen möchte, auf eine Absprache mit dem Ausrichter des Turniers verweisen zu können, evtl. verbunden mit der Frage, ob er dies auch schon geregelt hat ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee!

Gut, Aufnahmen von öffentlichem Grund auf ggf. privaten Grund kommen nicht in Frage, da Du vor Ort sein mußt. Dann steht und fällt alles damit, ob jemand privat über das Veranstaltungsgelände Hausrecht ausüben kann. Diese Frage mußt Du auf jeden Fall klären, Deine IHK-Kontaktaufnahme war da das Richtige, sofern die mit Sicherheit Bescheid wissen. Ansonsten könnte man vielleicht beim Bürgermeisteramt oder sonstigem zuständigen Amt nachfragen.

Gruß,

Ralf
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo

ch schätze mal, da wird Dir niemand einen Freifahrtschein geben können.

hat der IHK-Mitarbeiter aber gemacht....

Ich werd wohl die Woche noch mal versuchen irgendwo auf den Ämtern jemanden zu finden, der mir darüber 100% Auskunft geben kann..( nicht einfach manchmal...lol..)

Ansonsten ich werde es so regeln, daß ich die entsprchenden veranstalter vorher anrufe und abkläre, ob Exclusiv-verträge abgeschlossen wurden und daß ich evtl zum Fotografieren komme.

Dann kann im Nachhinein niemand meckern....

Wenn ich vor hätte, diese kommerziell zu verwerten, würde ich vorher - aber hallo - gründlichst abklären, ob ich da in fremdem und evtl. schon besetztem Revier "wildere".
Das gehört halt zum Geschäft, auch wenn es lästig ist...

Ich hab bisher noch nie gehört, daß irgendein Fotograf vorher bei uns im Verein angefragt hätte..Bin im Vorstand und das hätte ich auf jeden Fall mitbekommen....

verstehe auch nicht, warum dann, wenn es so wäre, daß es sein müßte, tlw bis zu 3 Fotografen ( die bekanntermaßen damit Geld verdienen) auf ein und demselben Turnier sind.

Aber ich sichere micht trotzdem ab....

falls ich noch irgendetwas interessantes erfahren sollte, werde ich Euch hier berichten

Liebe Grüße
Fotofee
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee!

Lasse dir auf jedem Fall vom jeweiligen Veranstalter eine schriftliche Fotografiergenehmigung für die Veranstaltung ausstellen, die dir das Recht auf kommerzielle Verwertung einräumt. Achtung aber, auch auf Turnieren sind sowohl Teilnehmer als auch Besucher in erster Linie Privatpersonen, die das Recht am eigenen Bild haben! So schnell geht das nicht mit "Personen desZeitgeschehens", da sind schon die rechtlichen Vorgaben zu beachten, d.h. Pferde mit Reiter im Führring, Wettkampf und auf dem Abreiteplatz ja, Pferdepflege nein, mehrere Zuschauer beim Zuschauen ja, Einzelpersonen beim Schnapstrinken nein - so mal als Anhaltspunkt. Bereite dir am besten Formulare für MR vor (Beispiel), die du unterschreiben lässt, dann bist du auf der sicheren Seite.

Der IHK-Tipp war wahrscheinlich nur mündlich und zeugt nicht von umfassender Sachkenntnis.

Gruß

Günter
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hy

Der IHK-Tipp war wahrscheinlich nur mündlich und zeugt nicht von umfassender Sachkenntnis
denke ich mir..aber ich habe bisher auf noch keinem Amt irgendwen erreicht, der sich wirklich auskennt...
ging mir mit anderen Dingen auch schon so....Was machen die eigentlich auf so einem Posten??"kopfkratzt"

Lasse dir auf jedem Fall vom jeweiligen Veranstalter eine schriftliche Fotografiergenehmigung für die Veranstaltung ausstellen, die dir das Recht auf kommerzielle Verwertung einräumt. Achtung aber, auch auf Turnieren sind sowohl Teilnehmer als auch Besucher in erster Linie Privatpersonen, die das Recht am eigenen Bild haben! So schnell geht das nicht mit "Personen desZeitgeschehens", da sind schon die rechtlichen Vorgaben zu beachten, d.h. Pferde mit Reiter im Führring, Wettkampf und auf dem Abreiteplatz ja, Pferdepflege nein, mehrere Zuschauer beim Zuschauen ja, Einzelpersonen beim Schnapstrinken nein - so mal als Anhaltspunkt. Bereite dir am besten Formulare für MR vor (Beispiel), die du unterschreiben lässt, dann bist du auf der sicheren Seite.

MR-formulare habe ich...bisher aber nur bei den Einzel-Shootings genutzt.

ich kann auch nicht 100derten von Teilnehmern hinterherrennen...so eine Prüfung läuft mitunter mehrere Std...da sind die ersten vielleicht schon wieder weg, bis der letzte überhaupt gestartet ist.

Wäre mal interessant, eine Antwort von Bruno zu bekommen, wie er es handhabt..
..er ist doch auch auf genau solchen Veranstaltungen unterwegs, wie ich gesehen habe.

LG, Fotofee
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

Hallo Fotofee!

Unterscheiden muss man in Aufnahmen für die reine Berichterstattung und solche für die kommerzielle Verwertung. Selbstverständlich brauchst du für Aufnahmen der reinen Berichterstattung nicht von jedem Zuschauer ein MR, diejenigen, die ausdrücklich Fotos wollen, sollte man auf jeden Fall unterschreiben lassen. Das Fotografieren an sich ist ja nicht das Problem, sondern die Publikation!

Mit einer schriftlichen Erlaubnis bzw. sogar Beauftragung des Veranstalters bist du zunächst mal vor der "Verfolgung" etwaiger anderer Fotografen sicher, ansonsten kannst du wie viele Event-Fotografen ja ein bisschen mit erweiterten Visitenkarten arbeiten. Aber denke an das Finanzamt!

Gruß

Günter
 
AW: Fotografieren auf Veranstaltungen

BTW: Die korrekten Anworten zu deinem Problem gibts nur beim Veranstalter und/oder beim Rechtsanwalt und nicht hier im Forum oder bei der IHK oder sonstigen Ämtern. Weil Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht geben, sondern nur ein Anwalt.
 
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