Recht am eigenen Bild wird gestärkt

Hallo!

Nachtrag zu obigem posting: Das Gesetz ist heute verabschiedet worden.

Siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/46999

Gesetzestext:
„§ 201a
Verletzung des persönlichen Lebensbereichs

(1) Wer den persönlichen Lebensbereich einer anderen Person dadurch verletzt, dass er
1. sie unbefugt auf einen Bildträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht oder
3. eine befugt hergestellte Aufnahme gegen den Willen der berechtigten Person gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer die Tat zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen begeht, handelt nicht rechtswidrig.

(3)Wer als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter den persönlichen Lebensbereich verletzt (Absatz 1) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Bildaufnahmegeräte, Bildträger oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.“


Artikel 2

Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft."

Ergänzung: pdf des jetzt Gesetz gewordenen Entwurfs unter http://www.manzewski.de/inhalte/intimsphaere/BT-DrS-1500533.pdf

Gruß

Günter
 
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