RA_Hoesmann
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Das Landgericht Köln hält an 6.000 € Streitwert pro unrechtmäßig verwendetem Foto fest.
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.
http://www.presserecht-aktuell.de/lg-koln-6-000-e-streitwert-pro-lichtbild/
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass jede unberechtigte Verwendung eines Fotos eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Bei der Streitwertmessung ist das Interesse an der wirkungsvollen Abwehr eklatanter Verstöße gegen geistigen Schutzrechte und der daraus resultierenden Vermögenspositionen zu berücksichtigen, nicht der tatsächlich erlangte Gewinn.
http://www.presserecht-aktuell.de/lg-koln-6-000-e-streitwert-pro-lichtbild/