Urheberrecht von alten Postkarten

steje40

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Nordhorn
Hallo,

ich weiß nicht ob ich nun im richtigen Unterforum bin.


Meine Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Ich versuche gerade ein bisschen Retrofotografie und habe mir eine alte Postkarte bei ebay ersteigert. Sie kommt aus dem Jahr 1950 und zeigt den Fußgängerbereich unserer Stadt an. Das Foto wurde von einem Kirchturm gemacht.

Gestern bin ich nun auch rauf auf den Kirchturm (181 Stufen) und habe von der gleichen Stelle das selbe Foto gemacht, nur 61 Jahre später.

Nun kann man ja die beiden Bilder schön ineinander verschmelzen lassen,
da ja noch viele Häuser immer noch da sind, z.B. Kirchen, Geschäfte, Rathaus, etc.

Aber wie sieht es denn mit dem Urheberrecht der Postkarte aus?
Den Verlag gibt es nicht mehr...konnte im Internet nichts finden.
Nach wie vielen Jahren verfällt denn das Urheberrecht oder verfällt das nie?

Oder reicht ein Hinweis aus, dass es sich um eine Postkarte handelt und man den Urheber nicht kennt und den Verlag nicht mehr gibt.
Ich will das Bild nicht verkaufen.

So gut kann es ja bei einer eingescannnten Postkarte auch nicht werden.

Wäre ja schade, wenn man das Bild dann nicht zeigen darf.

gruß
jens
 
AW: Urheberrecht von alten Postkarten

Rein gefühlsmäßig, total unverbindlich und rechtsberatungsfrei würde ich meinen, daß eine käuflich erworbene Postkarte zu privaten Zwecken auch gescannt und im privaten Umfeld gezeigt werden darf, aber wirklich nur rein gefühlsmäßig. Wie die rechtliche Seite bezüglich Urheberrecht aussieht, kannst Du ein wenig abchecken, wenn Du hier mal liest.

Eine rechtlich verbindliche Antwort kann Dir vermutlich nur ein Anwalt im Rahmen einer Rechtsberatung geben. Unter Umständen hat ja einer der hier mitlesenden und mitschreibenden eine Anmerkung zum Thema.
 
AW: Urheberrecht von alten Postkarten

Urheberrechtsgesetz § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

ABER: man lese hier
 
AW: Urheberrecht von alten Postkarten

Vielen Dank für eure Infos.
Man ist das alles kompliziert.
 
AW: Urheberrecht von alten Postkarten

Hmm - wenn du eine Art Collage aus alt und neu machst - dann schaffst du ja, völlig legal, ein neues Kunstwerk. An dem Du das Urheberrecht hast. Bis 70 Jahre nach deinem Ableben! ;-)

Schönen Gruß,
Karsten
 
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