Verbotene Fotomotive, Deutschland/international

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Der Schutz geht soweit OK.
Aber so laecherlich einiges in Ralf's Aufstellung auch klingen mag- ich denke, dass es da unterschiedliche Ansaetze gibt und geben wird. Es geht ja nicht darum, Touristen und Amateure am Knipsen ihere Urlaubseindruecke zu hindern, und die koenen die auch (evtl.) in kleinen Kreisen sharen, wie eben z.B. hier im Forum. Es geht doch wohl eher um die komerzielle Nutzung ueber z.B. Stock-Photos. Und da verstehe ich auch z.B. Architekten, die es nicht witzig finden, dass Photographen sich an ihrem geistigen Eigentum bereichern, weil sie es halt schoen abgelichtet haben.
Ich schlag mich ja gerade mit allem Neuen von Adobe rum, und da ist eben auch Adobe Stock-Photos mit dabei. Ein recht simpeles Foto fuer die freie Verwendung auf einer Web Page kostet da (scheinbar) mindestens 250E, in hoeheren Aufloesungen auch gerne mehr.
Und die Verwendung auf solchen Seiten soll damit wohl unterbunden werden. Bei den geringen Aufloesungen, die wir hier im Forum haben, glaube ich nicht wirklich dran, dass sich die Inhaber der Rechte darueber aufregen/kratzen. Deutsche Abmahn-Grafen sind vielleicht ein anderes Feld...
 
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Bei den Motiven, der Technik (geringe Auflösung) und vor allem der Intension, mit der hier Bilder gezeigt werden, dürften die "normalen" Rechteinhaber eher wenig Schwierigkeiten machen.

Ich sehe zwei Probleme:

Einmal die übliche Abmahnmasche, wo jemand über die Abmahnkosten sein Geld "verdient", zum anderen, wenn jemand Joachim, aus welchen Gründen auch immer, ein Bein stellen will. Der braucht nur das Gesetzt entsprechend auszulegen und schon hat er den Verantwortlichen für die Webseite finanziell, zeitlich (Aufwand) und "nervlich" geschädigt.

Denn leider lässt die Rechtssprechung Querulanten genug Spielraum. Schaut euch nur das neueste, in meinen Augen unsägliche Urteil aus Hamburg an:

"Landgericht Hamburg
Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06 - Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall)

Leitsatz:

1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.

2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.

3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen. "


Gut, ich vermute, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz abgeschwächt wird, aber es kann dem Admin C, dem Forenbetreiber, zunächst viel Ärger einbringen.

Ich würde jetzt in vorauseilendem Gehorsam nicht alles löschen, sperren usw. Man sollte nur wachsam sein und sich überlegen, wo man welche Auseinandersetzung führt.

Beste Grüße, Rod
 
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Hallo Jacques!

Ja, kämpfen ist schon gut. Da wir in Deutschland aber das Problem der Haftung als Mitstörer haben, kann nur jeder für sich kämpfen, also privat auf der eigenen Homepage. Soll das öffentlich geschehen, in einer größeren Gruppe oder gar in einem Forum, dann müßten sich vorher alle Mitmacher oder Forumsbesucher verpflichten, im Falle eines Falles einen Anteil an den Kosten eines eventuellen Rechtsstreites zu übernehmen.

Da ich aber ziemlich sicher bin, daß sich nicht alle unter einen Hut bringen lassen, bleibt eben doch nur der private Kampf, sei es durch Mißachtung und Zurschaustellung solchen Bildmaterials oder sonstige Aktionen wie Briefe an Abgeordnete schreiben, Demos organisieren, Piratenpartei wählen, etc.

Gruß,

Ralf

PS. Mitstörerhaftung: Wenn nachweisbar ist, daß jemand vom Forums-Admin-/Modteam von Rechtsverstößen Kenntnis hatte, sind diese Personen mit haftbar, also ebenso abmahnbar wie auch die Person, die den Rechtsverstoß zuerst beging.
 
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Abschliessende Diagnose:

Operation gelungen, Patient gestorben.

:'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'(

edy
 
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Also ich lebe noch.

Ich übe da eine andere Art des Protestes (ernst gemeint): Wenn ich irgendwo nicht fotografieren darf, gehe ich nicht hin. Beispiel Hagenbecks Tierpark. Ich weiß, dass es denen nicht wirklich finanziell gut geht und die könnten mein Eintrittsgeld auch sicher gut gebrauchen (immerhin 4 Personen). Da ich da nicht uneingeschränkt fotografieren darf, gehe ich eben nicht hin und gehe in andere Zoos, wo es kein Problem ist. Gleiches haben wir in Weimar mit der Goethe-Datsche gemacht. Und wenn die Franzosen der Meinung sind, dass Ihre Hauptattraktion bei Nacht nicht fotografieren soll, wird es eben das Brandenburger Tor oder die Dresdner Frauenkirche.

Gruß,

Frank
 
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Wobei man mit Hagenbeck reden kann.
Ich habe auch Bilder auf meiner HP und im Gegenzug mache ich eben ein klein wenig Werbung für den Tierpark, ist doch auch nicht verkehrt.
 
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Hallo Doehns,

Und da verstehe ich auch z.B. Architekten, die es nicht witzig finden, dass Photographen sich an ihrem geistigen Eigentum bereichern, weil sie es halt schoen abgelichtet haben.

Warum soll niemand mit der Ablichtung sein Geld verdienen? Wenn der Architekt das Gebäude im öffentlichen Raum gebaut hat, dann ist es danach öffentlich und der Anblick gehört damit allen. Er hat ja schliesslich auch ein Honorar für das Gebäude erhalten. Wenn er nicht will, dass seine Gebäude abgelichtet werden, kommerziell oder nicht kommerziell, dann muss er einen hohen Zaun darum bauen lassen. Denn das was da passiert, mit dem Eiffelturm, dem Louvre, KölnTurm, McDonald's Läden und das "goldene M", etc. das ist kein Schutz von geistigem Eigentum sondern das ist Diebstahl des öffentlichen Raumes, eine Einschränkung der Panoramfreiheit. (Wobei ich hier dem Auslöser des Ganzen, der Stiftung Schlösser Preussiche Schlösser und Gärten dies nicht unterstelle, denn dort gilt das Veröffentlichungsverbot nur wenn die Fotos auf dem Gelände der Stiftung erstellt wurden. Wenn man ein Foto der Gebäude von einer öffentlichen Strasse aus macht gilt Panoramfreiheit.)

Herzliche Grüsse
Klaus
 
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Wenn ein Architekt nicht will, daß sein Bauwerk fotografiert wird, hat das mit Menschenverstand wohl nicht mehr viel zu tun. Soll er es doch zuhängen, damit keiner es sieht! Normalerweise kann er doch eher stolz sein auf jedes Foto, das davon gemacht und auch öffentlich präsentiert wird.

Auf jeden Fall können wir den Kampf gegen schwachsinnige Gesetze nicht hier im Forum führen und vor allem nicht zu Lasten von Joachim oder der Administratoren. So ist der Schritt, die Fotoforen nur noch den Mitgliedern zugänglich zu machen, wenigstens als Willensbekundung des Foren-Teams zu sehen, nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

Gernot
 
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Hallo Micha,


Was heisst das konkret? Können Bilder von der Liste dann im Forum bleiben oder doch besser raus? Ich habe nämlich auch noch Bilder von der Pfaueninsel im Thread Burgen und Schlösser und Pfaueninsel gehört auch zur Stiftung Preussische Schlösser. Ich will auf keinen Fall, dass jemand anders für meinen Unsinn haftet.

Herzliche Grüsse
Klaus
 
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Solange keiner der Mitglieder damit Schindluder treibt, können die Bilder drin bleiben.
 
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??? Soll denn die lange Liste in #1 die Suchmaschinen aufs Forum lenken...?

Ich kann den Zweck nicht erkennen, wenn nun alles beim alten bleiben soll. ???

Gruß, Eike
 
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Soll denn die lange Liste in #1 die Suchmaschinen aufs Forum lenken...?
Bestimmt nicht. Aber kein dummer Gedanke. Denn tatsächlich kommen alle relevanten Stichworte / Begriffe drin vor.. De facto wird/würde genau das geschehen.
Also sollte die Liste dahin, wo auch die Bilder sind, oder ist dieser thread bereits im User-only-Bereich?
 
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Na dann.
 

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Hallo Heiner
Die Drei, die darf man noch frei zeigen? Und die Schrift, ist die nicht geschützt? Bin etwas verunsichert. Sorry

LG edy
 
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Hallo!

...und diese Liste gibts ganz und gar nicht nur bei uns im Forum...;D

Gruß,

Ralf
 
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Moin Edy!
;) Keine Sorge. Die Benutzung der Schrift (auch im öffentlichen Raum ) ist legalisiert, die Affen sind mein Eigentum, eigens von mir abgelichtet, der Erschaffer ist vor mehr als 70 Jahren verstorben, sie wurden meiner Mutter anfangs der dreissiger Jahre aus gegebenem Anlass geschenkt, quasi als Ausdruck einer sich dazumal in D langsam ausbreitenden Haltung.... :-X Oder vielleicht auch als Hinweis: Mädchen, pass auf was du sagst ! Du verstehst was ich meine.
Sollte ich aber gestern dennoch gegen ein Gesetz verstoßen haben, was erst in drei Jahren beschlossen wird, so hoffe ich auf gnädiges Asyl in CH...;)
Hallo Heiner
Die Drei, die darf man noch frei zeigen? Und die Schrift, ist die nicht geschützt? Bin etwas verunsichert. Sorry

LG edy
 
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Hallo,
ich verstehe die Diskussion hier völlig, aber trotzdem finde ich den beginn von Ralf sehr sinnvoll.
Beispiel: Ich war in Dubai/Ras al Kaihmia/Oman. da sollte man sehr genau wissen, wo das foten erlaubt ist und wo nicht. Ich habe auf 2 meiner Touren längere Einweisungen bekommen, wann ich meine Technik besser nicht rausholen sollte.
Insofern sind doch solche gesammelten Hinweise gut, wenn einer eine Reise macht kann er schnell mal nachsehen, ob es da schon Erfahrungen gibt.
In diesem Sinne: VAE / Oman: sämtliche staatlichen Einrichtungen, dazu zählen auch Hafenanlagen, Emirpaläste und Menschen sind verboten abzulichten. U.U. kann da auch die Frage an einen Einheimischen, ob er abgelichtet werden darf ernsthafte Probleme bringen (Islam). Und sprecht in diesen Ländern auf der Strasse keine Frau an...
 
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