AW: Verbotene Fotomotive, Deutschland/international
Bei den Motiven, der Technik (geringe Auflösung) und vor allem der Intension, mit der hier Bilder gezeigt werden, dürften die "normalen" Rechteinhaber eher wenig Schwierigkeiten machen.
Ich sehe zwei Probleme:
Einmal die übliche Abmahnmasche, wo jemand über die Abmahnkosten sein Geld "verdient", zum anderen, wenn jemand Joachim, aus welchen Gründen auch immer, ein Bein stellen will. Der braucht nur das Gesetzt entsprechend auszulegen und schon hat er den Verantwortlichen für die Webseite finanziell, zeitlich (Aufwand) und "nervlich" geschädigt.
Denn leider lässt die Rechtssprechung Querulanten genug Spielraum. Schaut euch nur das neueste, in meinen Augen unsägliche Urteil aus Hamburg an:
"Landgericht Hamburg
Urteil v. 27.04.2007 - Az.: 324 O 600/06 - Haftung für Foren-Einträge (Supernature-Fall)
Leitsatz:
1. Ein Forums-Betreiber haftet für "eigene Informationen" iSd. § 6 Abs. 1 MDStV. "Eigene Informationen" im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur "eigene Behauptungen" im Sinne der für Widerruf oder Richtigstellung entwickelten Grundsätze, sondern vielmehr auch Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stellt, mag auch nicht er selbst, sondern eine dritte Person die konkrete Information eingestellt haben.
2. Eine Grenze der Zurechnung ist allenfalls dann erreicht, wenn durch das Umfeld, in dem die jeweilige Information steht, hinreichend deutlich wird, dass es sich dabei um eine solche Äußerung handelt, deren Verbreitung trotz ihrer Aufnahme in den Internetauftritt der Inhaber der Domain gerade nicht wünscht. Das setzt voraus, dass der Betreiber der Internetseite sich von der betreffenden Äußerung nicht pauschal, sondern konkret und ausdrücklich distanziert.
3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen. "
Gut, ich vermute, dass dieses Urteil in der nächsten Instanz abgeschwächt wird, aber es kann dem Admin C, dem Forenbetreiber, zunächst viel Ärger einbringen.
Ich würde jetzt in vorauseilendem Gehorsam nicht alles löschen, sperren usw. Man sollte nur wachsam sein und sich überlegen, wo man welche Auseinandersetzung führt.
Beste Grüße, Rod