Wie weit ist Retusche legitim?

AW: Wie weit ist Retusche legitim?

Hallo,

die Ausstellung, die Heiner und Horst weiter oben ansprachen ist vom 14.07.05 - 15:01.2006 in Nürnberg im Zentrum Industriekulur.
Das Bild mit dem Soldaten ist auch in der Internetankündigung zu sehen.

Gruß
Stefan
 
AW: Wie weit ist Retusche legitim?

Hallo,

ich finde, das Thema ist auf der Homepage von XE847 wunderbar visualisiert.

Man ersetze "XE847" ganz allgemein durch "Bildbearbeitung.

Ich denke, Bildbearbeitung ist wichtig, richtig und legitim, solange sie noch nichts mit Retusche oder insgesamt dem künstlichen Hinzufügen von Bildinformationen zu tun hat. Also das Herauskitzeln von Bildinformation, zum Beispiel das Abdunkeln von Himmel, fände ich akzeptabel, ohne daß explizit auf die Bearbeitung hingewiesen wird. Wird aber, um beim Beispiel zu bleiben, ein anderer Himmel eingeklinkt, sollte das im Kontext erwähnt werden, wenn man ein Bild veröffentlicht.
 
AW: Wie weit ist Retusche legitim?

Retusche ist bei privaten Dingen ligitim. Retusche ist so alt wie die Photografie. Was einen nicht gefällt, kann man es ändern, da man selber das "Copyright" hat. Selber sehe ich Fotos als kreative Bilder an und ändere diese, bis diese meine Vorstellung entsprechen. Orginale aus der Kamera sind woanders gespeichert als die Nachbearbeiten. ;)
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Geht es um Bilder mit den Anspruch der Wahrheitsfindung (Beweisfoto oder so) oder um eine wahrheitsgetreue Dokumentation kann man man nicht retuschieren. Sobald ein Bit geändert wird durch eine bewusste Beeinflussung, zB EBV, ist eine Verfälschung. Bei Dokumentationen sollte man im Vorwort es angeben oder als Fussnote (Farbe, Helligkeit, Schärfe usw angepasst). Ich leiste mir den Luxus der Ehrlichkeit.
Weiter Beispiele: Lichtet man sein Haus ab und "verbessert" es nachträglich, um es besser verkaufen zu können, kommt man den Betrug sehr nahe. Dasselbe bei Ebay oder mit den Zusatz: ähnliche Abbildung --> entspricht mit EBV aufgewertet.
 
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