Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

Elke

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Hallo FixFoto-Gemeinde,
mit dem im Anhang vorgezeigten Bild habe ich heute mal wieder bei dem wöchentlichen Leserfotowettbewerb zum Thema "aktuelles Wetterfoto" einer schleswig-holsteinischen Sonntagszeitung einen kleinen, aber netten Geldbetrag "gewonnen".
Was mich aber doch etwas verunsichert, sind die Nutzungsbedingungen, die der Verlag beansprucht.
Insbesondere erscheinen mir zwei Textteile widersprüchlich (im folgenden Text fett hervorgehoben)
Die ersten Spiegelstriche sichern natürlich den Verlag ab, damit er das Bild überhaupt in der Zeitung abdrucken darf.
Aber habe ich damit all meine Rechte an dem Bild aufgegeben?
Ich möchte keine "Rechtsberatung", das Problem ist mir bewusst, aber wie würdet Ihr das interpretieren? Für Eure Gedanken wäre ich - auch per PN - sehr dankbar!


(1) Mit dem Einstellen von digitalen Inhalten auf "sh24live.de" räumt der Nutzer dem sh:z folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:
- Das Recht zur Einspeicherung des Bildes/Videos in die Internetseite des sh:z
- Das Recht, die digitalen Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen
- Das Recht, die Abbildung auf Abruf von Besuchern der Web-Site hin zu vervielfältigen
- Das Recht, die Abbildung im Zusammenhang mit der Internetseite auch in anderen Medien weiter
zu verwerten, etwa im Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen derzeit bekannten Verwertungsarten.
(2) Die Rechteeinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt. Der Nutzer räumt dem sh:z insbesondere das Recht ein, die von ihm eingestellten digitalen Inhalte in Printprodukten des sh:z in Einzelfällen zu veröffentlichen.
(3) Der Nutzer kann die Nutzungsrechte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gegenüber dem sh:z erfolgen.
 

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AW: Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

Moin,

keine Sorge.
Allein aus der Tatsache, dass Du die Rechte in der Zukunft widerrufen kannst ergibt sich, dass Du sie weiterhin hast.


Die Kernaussage ist der folgende Satz:

Mit dem Einstellen von digitalen Inhalten auf "sh24live.de" räumt der Nutzer dem sh:z folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:


Der Verlag hat also nur "Neben"-Nutzungsrechte, die mit dieser Erklärung fixiert werden.
Du darfst mit dem Bild machen, was immer Dir gefällt.
 
AW: Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

Danke Thorsten,
für die schnelle und beruhigende Antwort.
Richtig, den Teil mit dem "nicht ausschliesslichen Nutzungsrechten" habe ich natürlich überlesen...der Wald vor lauter Bäumen ;)
Noch einen schönen Sonntag :)
 
AW: Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

ich sehe in den zwei Passagen keinen Widerspruch.
Die zweite Passage geht über die Nutzung im Internet hinaus und betrifft die anderen Printmedien.
 
AW: Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

@Heinz

die anderen Printmedien.

nun ja, eigentlich ja nicht nur, weil sie explizit ja für alle anderen Publizierungsmöglichkeiten auch ein Nutzungsrecht beanspruchen.
Ich frage mich, ob der Verlag nun mit dem Bild machen kann, was er will. Die Einschränkung "in Einzelfällen" klingt natürlich harmlos.
Nicht dass es mir um dieses spezielle Bild geht, so weltbewegend ist es nun auch nicht ;)

Aber im Prinzip interessiert es mich schon, worauf man sich da einlässt.
 
AW: Urheberrechte mal wieder vs. Nutzungsrechte?

@Elke,
bei den anderen Printmedien handelt es sich ja um Veröffentlichungen z.B. in der sh-Zeitung.
Fakt ist, daß Du dem sh:z Dein Bild verkauft hast; und dafür behält sich der Verlag die Veröffentlichung gem Nutzungsbedingungen vor.
Du gehst dabei weiter kein Risiko ein, da der Verlag Deine Nutzungsrechte nicht verletzen darf. Wenn Du merkst, daß das Bild an Stellen auftaucht, die über die Nutzungsrechte hinausgehen, kannst Du 1. widerrufen und 2. klagen.
Aber es ist schon so, daß Du nicht nur einen Wettbewerb etc. gewonnen hast und dafür eine Prämie bekommen hast, sondern wie jeder andere Fotograf auch, Dein Bild verkauft hast (zu den vorgegebenen Bedingungen).
 
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