Hallo FixFoto-Gemeinde,
mit dem im Anhang vorgezeigten Bild habe ich heute mal wieder bei dem wöchentlichen Leserfotowettbewerb zum Thema "aktuelles Wetterfoto" einer schleswig-holsteinischen Sonntagszeitung einen kleinen, aber netten Geldbetrag "gewonnen".
Was mich aber doch etwas verunsichert, sind die Nutzungsbedingungen, die der Verlag beansprucht.
Insbesondere erscheinen mir zwei Textteile widersprüchlich (im folgenden Text fett hervorgehoben)
Die ersten Spiegelstriche sichern natürlich den Verlag ab, damit er das Bild überhaupt in der Zeitung abdrucken darf.
Aber habe ich damit all meine Rechte an dem Bild aufgegeben?
Ich möchte keine "Rechtsberatung", das Problem ist mir bewusst, aber wie würdet Ihr das interpretieren? Für Eure Gedanken wäre ich - auch per PN - sehr dankbar!
(1) Mit dem Einstellen von digitalen Inhalten auf "sh24live.de" räumt der Nutzer dem sh:z folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:
- Das Recht zur Einspeicherung des Bildes/Videos in die Internetseite des sh:z
- Das Recht, die digitalen Inhalte der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen
- Das Recht, die Abbildung auf Abruf von Besuchern der Web-Site hin zu vervielfältigen
- Das Recht, die Abbildung im Zusammenhang mit der Internetseite auch in anderen Medien weiter
zu verwerten, etwa im Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen derzeit bekannten Verwertungsarten.
(2) Die Rechteeinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt. Der Nutzer räumt dem sh:z insbesondere das Recht ein, die von ihm eingestellten digitalen Inhalte in Printprodukten des sh:z in Einzelfällen zu veröffentlichen.
(3) Der Nutzer kann die Nutzungsrechte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gegenüber dem sh:z erfolgen.
mit dem im Anhang vorgezeigten Bild habe ich heute mal wieder bei dem wöchentlichen Leserfotowettbewerb zum Thema "aktuelles Wetterfoto" einer schleswig-holsteinischen Sonntagszeitung einen kleinen, aber netten Geldbetrag "gewonnen".
Was mich aber doch etwas verunsichert, sind die Nutzungsbedingungen, die der Verlag beansprucht.
Insbesondere erscheinen mir zwei Textteile widersprüchlich (im folgenden Text fett hervorgehoben)
Die ersten Spiegelstriche sichern natürlich den Verlag ab, damit er das Bild überhaupt in der Zeitung abdrucken darf.
Aber habe ich damit all meine Rechte an dem Bild aufgegeben?
Ich möchte keine "Rechtsberatung", das Problem ist mir bewusst, aber wie würdet Ihr das interpretieren? Für Eure Gedanken wäre ich - auch per PN - sehr dankbar!
(1) Mit dem Einstellen von digitalen Inhalten auf "sh24live.de" räumt der Nutzer dem sh:z folgende nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein:
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(2) Die Rechteeinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt. Der Nutzer räumt dem sh:z insbesondere das Recht ein, die von ihm eingestellten digitalen Inhalte in Printprodukten des sh:z in Einzelfällen zu veröffentlichen.
(3) Der Nutzer kann die Nutzungsrechte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) gegenüber dem sh:z erfolgen.