Verbotene Fotomotive, Deutschland/international

AW: Verbotene Fotomotive, Deutschland/international

Hallo Ralf
In den entsprechenden Reiseführern kann man das alles lesen, bevor es Ärger gibt. Ist ein Teil von Reisevorbereitung.

edy
 
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Hallo Ralf
In den entsprechenden Reiseführern kann man das alles lesen, bevor es Ärger gibt. Ist ein Teil von Reisevorbereitung.

edy

Ist ja richtig, trotzdem hat der Guide einiges erwähnt, was nicht drin stand.8-)
 
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@Frank
Den Eiffelturm, den darfst du immer, Tag und Nacht. Bloss das Nacht-Bild veröffentlichen, das haben wir nun gelernt, das geht nicht. Das ist offenbar der Lauf der Dinge: Von totaler Diktatur über Demokratie zur wunderbaren Demokratur der Finanzwelt. (Labelschutz)

@Ralf
Ist immer schwierig, wenn man die Sitten nicht kennt. Aber meine Erfahrungen zeigen, dass man auch in solchen Ländern durchaus an die Leute herankommt. Es braucht einfach seine Zeit bis sie das Vertrauen zu uns, die wir meinen aus der ersten Welt zu kommen, gewonnen haben. Kurzurlaub-Touristen werden da sicher einige Barrieren erleben. Da wird die Zeit nicht reichen. Zu negativ sind die Erlebnisse dieser Völker mit uns, von eben dieser ersten Welt.
edy
 
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Zum Glück ist es in Deutschland noch nicht so schlimm wie in anderen Ländern.
Hinsichtlich der Panoramafreiheit kann man sich grob merken, dass all das fotografiert werden darf, was von der Straße aus zu sehen ist, solange nicht das Persönlichkeitsrecht Dritter verletzt wird.

Mehr zu dem Antworten gibt dieser Aufsatz:
http://www.photoscala.de/Artikel/Panoramafreiheit-in-Gefahr
 
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Hallo!

Die Liste in Beitrag #1 wurde überarbeitet, ergänzt, besser sortiert und Doubletten entfernt.

Gruß,

Ralf
 
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Hallo,

wg. Eiffelturm.

Ich schreibe hin und wieder Reiseberichte. Einige Foren-Admins von Reiseseiten wollten meine Nachtaufnahmen des Eiffelturms nicht übernehmen, da sie nach eigenen Aussagen schon Ärger mit der Société d'Exploitation de la Tour Eiffel (SETE) hatten. Der Grund: Auf der nächtlichen Illumination des Eiffelturms liegt ein Copyright von Pierre Bideau.

Ich habe die SETE - documentation@toureiffel.fr - angeschrieben und um eine Erlaubnis gebeten.

Nach drei Mail-Wechseln habe ich die Erlaubnis erhalten. Jetzt darf ich meine Bilder des beleuchteten Eiffelturms auf nichtkommerziellen, privaten Webseiten veröffentlichen, wenn der Copyright-Hinweis «Tour Eiffel-Illuminations Pierre Bideau» bei den Fotos steht.

Ich hatte gesehen, dass die Fotcommunity eine eigene Vereinbarung mit der SETE getroffen hat, die gilt aber nur für die Seiten der Fotocommunity. Die Genehmigung muss - soweit ich das sehe - jeder Fotograf selbst beantragen.

Unabhängig davon wie man zu der Sache steht, die Rechtlage ist kompliziert. In Frankreich gilt keine Panoramafreiheit, Paris hat eine entsprechende EU-Vereinbarung nicht unterzeichnet. Und die Rechtsexperten streiten, ob nun hier die deutsche Auslegung der Vereinbarung gilt, wenn die Bilder weltweit abgerufen werden können und die Bilder-Server z. B. im Ausland stehen, u. U. sogar in Frankeich. Die Admins haben deshalb Angst, in einen kostspieligen Rechtsstreit verwickelt zu werden.

Beste Grüße, Rod
 
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