AW: Bildmanipulationen sind nachweisbar
guenter_w schrieb:
Daher stellt sich für mich die Frage nach dem Ethos der EBV.
Was darf ich, was darf ich nicht? Wo steckt meine Verantwortung als Autor bzw. Bearbeiter? Wie groß ist diese?
Dass schon alleine die Wahl des Bildausschnittes eine Aussage trifft bzw. festlegt (einen "Blickwinkel") ist selbstverständlich. Mir geht es in erster Linie um aktive Veränderung von Bildinhalten!
Gruß
Günter
Im privaten Bereich muß das m.E. jeder selbst entscheiden, was er machen will und was nicht.
Im öffentlichen Bereich ist es nun aber ganz genauso. Jeder entscheidet selbst, ob und was er verändern will. Vielleicht hat hier jemand das Buch "Stein und Flöte" gelesen. Es geht zwar nicht um EBV sondern um einen Protagonisten, der die Macht hat, seine Umgebung zu beinflussen. Sein Problem ist allerdings, daß er nicht wirklich zuhört. Er will immer nur das Beste und meint es auch immer gut. Nur ist er sich der Konsequenzen seines Tuns nicht bewußt und meistens endet das Ganze in einer Katastrophe.
Die Verantwortung bei der Veränderung von Bildinhalten ist hier m.E. ähnlich gelagert. Selbst kleine Veränderungen können in der Öffentlichkeit große Auswirkungen haben. Auswirkungen, die beabsichtigt sein können oder auch für den Verantwortlichen völlig überraschend kommen. Dieser Verantwortung muß ich mir bewußt sein, wenn ich Bilder verändere. Wenn die Regenbogenpresse Prinzessin Soundso mit dem Grafen Vonundzu zusammenmixt ist das sicherlich etwas, das im wirklichen Leben keine dramatischen Auswirkungen hat. Aber was ist mit George Dabbeljuh Bush und Osama bin Laden auf einem Bild, vielleicht sogar Hände schüttelnd und in halbwegs seriösen Medien plaziert? Bin ich mir bewußt, was ich damit bewirke? Wohl kaum.
In dem Moment, in dem Bildinhalte so verändert werden, daß eine andere als die ursprüngliche Aussage möglich wird, übernehme ich große Verantwortung und muß ggfs. mit den Konsequenzen umgehen können. Wie groß die Verantwortung im Einzelnen ist, erweist sich vielleicht erst im Nachhinein, wenn unbeabsichtigt eine Lawine losgetreten wurde.
Man stelle sich doch nur mal vor, das berüchtigte Victory-Zeichen, daß Herr Ackermann von der Deutschen Bank im Mannesmann-Prozeß gezeigt hat, wäre nachträglich zugefügt worden. Vielleicht hat er nur jemandem zugewunken. Ein "netter Gag", der für den, der diese Veränderung vorgenommen hat, zu ungeahnten, auch persönlichen, Konsequenzen hätte führen können.
Vorher kann ich es also nicht wissen, daher muß ich besondere Vorsicht walten lassen und im Zweifel lieber auf eine Veränderung verzichten.
Ralph